01.01.2024
Ein neues kantonales Gesetz, durch moxi erklärt
Mit dem Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) werden die Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen im Kanton Bern seit dem 1.1.2024 neu geregelt: Bisher wurden die kantonalen Gelder für Assistenz im Alltag als Pauschale an die Wohnheime ausbezahlt. Künftig wird der Bedarf jeder Person individuell bemessen und die Gelder direkt an die Menschen mit Behinderungen ausbezahlt.
Wir haben das Kantonale Amt für Integration und Soziales (AIS) auf strategischer Ebene über mehrere Jahre eng bei der Erarbeitung des BLG sowie bei der höchst anspruchsvollen Systemumstellung begleitet und sämtliche Kommunikationsprodukte konzipiert und umgesetzt. Wir freuen uns, dass diese intensive Arbeit nun Früchte trägt und Menschen mit Behinderungen dank dem BLG mehr Autonomie und Wahlfreiheit im Alltag erhalten.